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AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Abschluss

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. 
1.2. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
1.3 Der Vertragsabschluss wird vollzogen durch unsere Auftragsbestätigung.

2. Preise, Lieferung und Versand
2.1 Die Preise verstehen sich, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen gelten, ab Werk.
2.2 Erfüllungsort ist Niederwinkling.
2.3 Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Gefahrenübergang findet ab Verlassen unseres Werkes statt.
2.4 Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers nach Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform und werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.5 Bei Verträgen mit längeren Lieferterminen als 4 Monaten behalten wir uns das Recht vor, zwischenzeitliche Preiserhöhungen unserer Lieferanten sowie Änderungen der Mehrwertsteuer an Sie weiterzureichen.

3. Zahlung
3.1 Unsere Rechnungen sind sofort nach Erstellung fällig.
3.2 Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Skontoabzug nach dem 14. Tag ist unzulässig.
3.3 Teilzahlungsvereinbarung bedürfen der gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Bei Teilzahlungen ist Skontoabzug ausgeschlossen.
3.4 Kommt der Auftraggeber während eines laufenden Auftrages gem. § 286 BGB in Verzug, so ist der Auftragnehmer zur Einstellung der auftragsbezogenen Tätigkeiten berechtigt und vereinbarte Liefertermine sind hinfällig. Rechte aus § 647 BGB können geltend gemacht werden
3.5 Die gesetzlichen Verzugszinsen kommen zur Geltung (gemäß §§§ 286, 287, 288 BGB)
3.6 Eine Aufrechnung fälliger Beträge mit bestrittenen Gegenforderungen seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen

4. Gewährleistung
4.1 Bei Geschäften unter Kaufleuten gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten (gem. §309 Nr. 8 b ff BGB) ab Gefahrenübergang 4.2 Es gilt die Rügeobliegenheit (unverzügliche Überprüfung der Ware) unter Kaufleuten (gem. §377 HGB) 4.3 Das Wahlrecht nach Art der Nacherfüllung im Falle eines berechtigten Mangels obliegt dem Auftragnehmer 4.4 Gewährleistungsansprüche im Falle eines berechtigten Mangels erlöschen, sobald das gelieferte Material bearbeitet oder verändert wurde, bei Selbstvornahme der Nachbesserung seitens des Auftraggebers, sowie bei verschuldetem Versäumnis der unverzüglichen Eingangskontrolle (innerhalb 5 Werktagen),  bei unsachgemäßer Handhabung, sowie bei Versäumnis, den Mangel unverzüglich beim Auftragnehmer anzuzeigen.

5. Haftung
5.1 Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten können nur bei nachweislicher grober Fahrlässigkeit und lediglich in Bezug auf Leben, Körper und Gesundheit geltend gemacht werden

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers gem §449 BGB
6.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt gem. § 398 BGB: Die künftige Forderung, die der Auftraggeber im Falle der Weiterveräußerung oder des Einbaus der noch nicht bezahlten Ware oder des Materials gegen seinen Kunden erlangt, wird bereits im Voraus als Sicherheit in Höhe des Wertes der Kaufsache an den Auftragnehmer abgetreten
6.3 Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Der Eigentumsvorbehalt bleibt so lange bestehen, bis alle offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist für beide Teile der Sitz des Verkäufers. Von einer möglichen Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGBs bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2009











         

 

   

   



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